Unterweisung

Unternehmen, die als Beförderer, Verlader, Betreiber der Eisenbahninfrastruktur oder Entlader Pflichten nach der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) zu erfüllen haben, müssen dafür sorgen, dass die im Unternehmen beschäftigten beteiligten Personen nach den Kapiteln 1.3 und 1.10 des ADR/RID unterwiesen werden. Solch eine Unterweisung umfasst:

• allgemeines Sicherheitsbewusstsein,
• Aufgabenbezogene Vorschriften der jeweiligen Verkehrsträger,
• Sicherheitspflichten bei Stoffen mit erhöhtem Gefahrenpotential.

Mitarbeiter, wie z. B. Fahrzeugführer, Disponenten oder Verladepersonal gehören zu diesem Personenkreis und müssen ihre Kenntnisse regelmäßig auffrischen und vertiefen.
Diese Unterweisungen (als Erst- oder Wiederholungsunterweisung) der beteiligten Personen übernehmen wir für Sie und Ihr Unternehmen speziell auf Ihre unternehmerische Tätigkeit abgestimmt.

Betreuung - Gefahrgutbüro Kaschowitz