Schulungen
Das Fahrpersonal im Straßenverkehr benötigt für die Beförderung von Gefahrgut eine entsprechende Schulungsbescheinigung. Diese werden von verschiedenen Bildungsträgern angeboten, welche auf unser Fachwissen zurückgreifen und uns als Dozent/Trainer einsetzen. Dazu sind wir von verschiedenen Bildungsträgern bei verschiedenen IHK ‘n in verschiedenen Bundesländern gelistet.
Aufgrund der Herkunft aus der Fahrschule/Gefahrgutbüro Pöhner in Bitterfeld finden Sie hier den direkten Link zur Fahrschule und zu den entsprechenden ADR-Lehrgängen.
ADR-Basiskurs:
Der ADR-Basiskurs ist der Grundlehrgang zum Erwerb der ADR-Schulungsbescheinigung (ADR-Schein). Dieser Schein berechtigt zum Befördern von Stück- und Schüttgut. Der Lehrgang gliedert sich in theoretischen und praktischen Unterricht inklusive einer Übung zum Umgang mit Handfeuerlöschgeräten und wird mit einer Prüfung vor der IHK abgeschlossen. Der Basiskurs ist gleichzeitig die Voraussetzung für weitere Aufbaukurse.
ADR-Auffrischungskurs
Alle 5 Jahre ist jeder Gefahrgutfahrer verpflichtet, einen Auffrischungskurs zu besuchen, um sein Wissen um das Gefahrgut auf den neuesten Stand zu bringen. Es ist egal, ob nur der Basiskurs oder auch alle Aufbaukurse vorhanden sind. Der Fahrer braucht "nur" diesen einen Auffrischungskurs. Dieser Kurs gliedert sich in min. 8 Theorie- und 4 Praxisstunden und wird durch eine Prüfung vor der IHK abgeschlossen. Die Prüfung muss vor dem Ablauf der 5-jährigen Gültigkeit der ADR-Schulungsbescheinigung bestanden sein. Andernfalls erlöschen alle.
ADR-Aufbaukurs Tank
Wir bieten Ihnen regelmäßig Schulungen und Workshops zu branchenrelevanten Themen. Unsere zertifizierten Trainer sind langjährige Experten auf Ihrem Gebiet und freuen sich immer darauf, mit unseren Kunden zusammenzuarbeiten.