ADR-Aufbaukurse

Betreuung

Jedes Unternehmen, dessen Tätigkeiten den Versand oder die Beförderung gefährlicher Güter oder das damit zusammenhängende Verpacken, Beladen, Befüllen oder Entladen umfassen, muss einen oder mehrere Sicherheitsberater für die Beförderung gefährlicher Güter (Gefahrgutbeauftragter) schriftlich bestellen, deren Aufgabe darin besteht, die Risiken verhüten zu helfen, die sich aus solchen Tätigkeiten für Personen, Sachen und die Umwelt ergeben. Der Sicherheitsberater (Gefahrgutbeauftragter) steht der Unternehmensleitung sowie den beteiligten Personen als Berater zur Seite. Im Zuge der Tätigkeit des Unternehmens hat er entsprechende Aufgaben gem. GbV §8 wahrzunehmen, insbesondere

• die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter,
• die Beratung des Unternehmens bei den Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Beförderung gefährlicher Güter.

Die Funktion des Gefahrgutbeauftragten kann vom Leiter des Unternehmens, von einer Person mit anderen Aufgaben in dem Unternehmen oder von einer dem Unternehmen nicht angehörenden Person wahrgenommen werden, sofern diese tatsächlich in der Lage ist, die Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten zu erfüllen. Hierfür stehen wir vom Gefahrgutbüro Kaschowitz als externer Gefahrgutbeauftragter zur Verfügung, so wie es schon mehrere Unternehmen in den Chemieparks Leuna, Bitterfeld und Schwedt oder auch anderen Regionen in Deutschland schon langjährig nutzen. Sind Sie sich nicht sicher, ob Sie einen Gefahrgutbeauftragten benötigen oder Sie benötigen eine Neubesetzung, dann melden Sie sich gerne bei uns.